Lizenzen
Meine Lizenzen & Berechtigungen
Ich besitze die EASA-Kompetenznachweise A1 und A3, die festlegen, wie nah ich mit welcher Drohnenklasse an Menschen und Gebäude fliegen darf. Meine DJI Mini 4 Pro wiegt unter 250 g und fällt damit in die Klasse C0 – dadurch darf ich auch sehr nah an Menschen fliegen, ohne dabei Menschenansammlungen zu überfliegen.
| Drohnen-Typ / CE-Klasse | Max. Gewicht | Wo Sie fliegen dürfen (Unterkategorie) | Erlaubte Nähe zu Menschen & Gebäuden mit Ihrem A1/A3-Schein |
|---|---|---|---|
| C0 (oder Bestandsdrohnen < 250g)Meine Drohne | < 250 g | A1 | Sehr nah an Menschen. Einzelne unbeteiligte Personen dürfen überflogen werden (keine Menschenansammlungen). |
| C1 (z. B. DJI Air 3) | < 900 g | A1 | Nah an Menschen. Kein aktives Überfliegen von unbeteiligten Personen. Keine Menschenansammlungen. |
| C2 | < 4 kg | A3 (mit Ihrem Schein) | Nur weit weg von der Stadt: Mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten sowie zu Menschen. |
| C3 & C4 | < 25 kg | A3 | Nur auf freiem Feld: Mindestens 150 m Abstand zu Gebäuden, Städten und unbeteiligten Personen. |
| Alte Drohnen ohne CE-Label | 250 g bis 25 kg | A3 | Nur auf freiem Feld: Mindestens 150 m Abstand zu bebautem Gebiet und Menschen. |
Diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Die genauen Vorgaben können sich ändern – ich halte mich stets an die aktuell gültigen Regelungen der EASA und des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL).