Lizenzen

Meine Lizenzen & Berechtigungen

Ich besitze die EASA-Kompetenznachweise A1 und A3, die festlegen, wie nah ich mit welcher Drohnenklasse an Menschen und Gebäude fliegen darf. Meine DJI Mini 4 Pro wiegt unter 250 g und fällt damit in die Klasse C0 – dadurch darf ich auch sehr nah an Menschen fliegen, ohne dabei Menschenansammlungen zu überfliegen.

Drohnen-Typ / CE-KlasseMax. GewichtWo Sie fliegen dürfen (Unterkategorie)Erlaubte Nähe zu Menschen & Gebäuden mit Ihrem A1/A3-Schein
C0 (oder Bestandsdrohnen < 250g)Meine Drohne< 250 gA1Sehr nah an Menschen. Einzelne unbeteiligte Personen dürfen überflogen werden (keine Menschenansammlungen).
C1 (z. B. DJI Air 3)< 900 gA1Nah an Menschen. Kein aktives Überfliegen von unbeteiligten Personen. Keine Menschenansammlungen.
C2< 4 kgA3 (mit Ihrem Schein)Nur weit weg von der Stadt: Mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten sowie zu Menschen.
C3 & C4< 25 kgA3Nur auf freiem Feld: Mindestens 150 m Abstand zu Gebäuden, Städten und unbeteiligten Personen.
Alte Drohnen ohne CE-Label250 g bis 25 kgA3Nur auf freiem Feld: Mindestens 150 m Abstand zu bebautem Gebiet und Menschen.

Diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Die genauen Vorgaben können sich ändern – ich halte mich stets an die aktuell gültigen Regelungen der EASA und des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL).